10.4. Im Nachlass des zweitversterbenden Ehegatten werden je der Sohn B._____, vorgenannt, sowie dessen Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt (Ziff. 10.3). Die maximale verfügbare Quote im Nachlass des zweitversterbenden Ehegatten fällt an A._____, geb. tt.mm.jjjj, von R._____, zurzeit wohnhaft in […] Q._____, […]. A._____ ist berechtigt, auf Anrechnung an seinen Erbteil die Liegenschaft "E._____", Q._____ ([…]) zu einem mässig geschätzten Verkehrswert in sein Eigentum zu übernehmen. […]