2 (Feststellungsbegehren) liegt eine sinngemässe Äusserung des Obergerichts vor, wurde doch im Rückweisungsentscheid (E. 4.4.1) ausgeführt, dass bei Abweisung des Klagebegehrens Ziff. 1 (vgl. dazu unten E. 5) auch die Klagebegehren Ziff. 2 und 4 (Hauptbegehren) sowie 5 abzuweisen wären.