'1. Es seien die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen der erwähnten Verfügungen von Todes wegen der am tt.mm.jjjj verstorbenen C._____ für ungültig zu erklären: - Ziff. 1., 2., 3., und 6. Abs. 1 des öffentlich beurkundeten Testaments vom 23. März 2015 sowie eventualiter auch Ziff. 5., soweit diese Bestimmung eine Erbeinsetzung darstellen sollte; - Der Nachtrag 1 vom 29. Juni 2013 zum Testament vom 30. April 2013; - Ziff. 1., 2. (2.1. - 2.3.) und 5. Abs. 1 des öffentlich beurkundeten Testaments vom 30. April 2013; - Ziff.