4. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 242'956.70 (inkl. Auslagen und 7.7% MwSt.) zu bezahlen." 4. 4.1. Der Kläger erhob am 24. Juni 2024 fristgerecht Berufung gegen den am 24. Mai 2024 zugestellten begründeten Entscheid und stellte folgende Anträge: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten, Zivilgericht, vom 23. Januar 2024 (Verfahren Nr. OZ.2018.8) sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die vor erster Instanz gestellten Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2. seien vollumfänglich gutzuheissen, welche wie folgt lauten: