" Sub-Sub-Eventualiter sei der Beklagte zu verurteilen, dem Kläger den Betrag von CHF 118'038.95 zuzüglich 5% Zins seit 19. Oktober 2017 zu bezahlen." 3.8. Der Beklagte reichte am 24. Januar 2023 und der Kläger am 6. März 2023 eine weitere freiwillige Stellungnahme ein. 3.9. An der (zweiten) Hauptverhandlung vom 7. Dezember 2023 führte das Bezirksgericht Bremgarten die auf das Subsubeventualbegehren nach Ziff. 4 (obligationenrechtlicher Anspruch) beschränkte Parteibefragung durch. Die Parteien hielten in den anschliessenden Schlussvorträgen an ihren Anträgen fest.