2. Eventualiter: Die Klage vom 21. März 2018 sei im Umfang von CHF 2'851.45 zufolge Klagerückzugs abzuschreiben und im Übrigen vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. den Kosten und Entschädigungsfolgen für das Verfahren vor Obergericht gemäss Entscheid des Obergerichts vom 20. Mai 2021 (jeweils zzgl. MwSt.) zu Lasten des Klägers." 3.7. Mit freiwilliger Stellungnahme vom 11. Januar 2023 stellte der Kläger folgenden modifizierten Antrag: