"1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten, Zivilgericht, vom 25. Juni 2020 (Verfahren Nr. OZ.2018.8) sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die vor erster Instanz gestellten Rechtsbegehren Ziff. 1. und 2. seien vollumfänglich gutzuheissen, welche wie folgt lauten: -5-