"1. Die Klage wird abgewiesen soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Gerichtskosten bestehen aus der Entscheidgebühr von Fr. 28'670.00. Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss verrechnet. Der Zins wird dem Kläger nach Rechtskraft vergütet. 3. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 57'446.70 (inkl. MwSt. und Auslagen) zu bezahlen." 2. 2.1. Der Kläger erhob am 14. Oktober 2020 fristgerecht beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung gegen den am 14. September 2020 zugestellten begründeten Entscheid und stellte folgende Anträge: