Sub-Eventualiter sei der Beklagte zu verurteilen, dem Kläger CHF 750'000, jedoch maximal 10% des nach Auskunftserteilung zu bestimmenden Nachlasses, zuzüglich 5% Zins seit 19. Oktober 2017 zu bezahlen. -3- Sub-Sub-Eventualiter sei der Beklagte zu verurteilen, dem Kläger mindestens CHF 120'890.40 zuzüglich 5% Zins seit 19. Oktober 2017 zu bezahlen. Der Kläger behält sich vor, diesen Betrag zu erhöhen.