getätigten Anschaffungen und Veräusserungen zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen offenzulegen. 4. Es sei der nach Auskunftserteilung zu bestimmende Nachlass gemäss den nach Auskunftserteilung präzisierten Rechtsbegehren zu teilen. Eventualiter sei der Beklagte zu verurteilen, dem Kläger den Betrag zu bezahlen, der dem Wert seines Quotenvermächtnisses entspricht, nämlich 15% des nach Auskunftserteilung zu bestimmenden Nachlasses. Der Antrag wird zu einem späteren Zeitpunkt betragsmässig beziffert.