Der Kläger könne vom Beklagten höchstens Schadenersatz verlangen; ein entsprechender Anspruch sei jedoch nicht erwiesen: Es habe weder die Pflichtverletzung des Beklagten noch der dem Kläger in diesem Zusammenhang entstandene Schaden nachgewiesen werden können. Vielmehr sei es Sache von E._____, sein Forderungsrecht aus dem Leistungsverhältnis zwischen ihm und dem Beklagten gegenüber diesem geltend zu machen (angefochtener Entscheid E. 4.7).