Betreffend die Teilforderung a) über Fr. 120'000.00 stelle sich die Frage, ob der Kläger im Rahmen eines Vertrages mit E._____ den Beklagten zu einer Art Leistung im Dreiecksverhältnis verpflichtet habe. Es sei daher zu prüfen, ob eine Anweisung vorliege (angefochtener Entscheid E. 4.1). Aus -4-