" 1.1 Es sei der Beklagte zur Zahlung von Fr. 120'000.00 nebst Zinsen zu 5 % ab dem 10.09.2012 (Valuta Banküberweisung C._____ AG auf das Konto des Beklagten bei der D._____ AG) zu verpflichten. 1.2 Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten." 2.2. Mit Berufungsantwort vom 12. Juli 2024 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung. Das Obergericht zieht in Erwägung: