3. Die Entscheidgebühr von Fr. 12'000.00 wird dem Kläger auferlegt und mit seinem Kostenvorschuss in der gleichen Höhe verrechnet. Wenn der Entscheid nicht begründet werden muss, reduziert sich die Entscheidgebühr um 25 % auf Fr. 9'000.00. In diesem Fall wird die Gerichtskasse angewiesen, dem Kläger die Differenz von Fr. 3'000.00 zurückzuerstatten." -3- 2. 2.1. Gegen diesen ihm in begründeter Ausfertigung am 10. Mai 2024 zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 7. Juni 2024 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: