Die inzwischen 57-jährige Beklagte arbeitet aktuell in einem Pensum von 50 % als Aufseherin im Museum für Musikautomaten, wobei sie ebenfalls im Shop aushelfe und an der Kasse sitze (vgl. Berufung S. 4). Damit sowie aufgrund ihrer abgeschlossenen Lehre im Detailhandel ist die Beklagte bereits mit Kassensystemen vertraut.