Die vorinstanzliche Hauptverhandlung fand am 9. November 2023 statt. Am 24. Januar 2024 fällte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden einen Entscheid, in welchem sie die Ehe der Parteien schied und die am 8. September 2022 geschlossene Teilvereinbarung der Parteien genehmigte. Hinsichtlich der strittig gebliebenen Scheidungsfolgen stellte sie fest, dass sich die Parteien gegenseitig keinen persönlichen Unterhalt schuldeten und wies die Vorsorgeeinrichtung des Klägers an, vom Freizügigkeitsguthaben des Klägers Fr. 101'570.15 zuzüglich Zins auf das Vorsorgekonto der Beklagten zu überweisen.