Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien haben am 9. Juni 1994 vor dem Zivilstandsamt in S._____ geheiratet. Aus der Ehe sind die gemeinsamen Kinder D._____, geboren am tt.mm. 1995, C._____, geboren am tt.mm. 1997 sowie E._____, geboren am tt.mm. 1999 hervorgegangen. 2. Am 11. Januar 2022 reichte der Kläger dem Präsidium des Familiengerichts des Bezirks Baden eine unbegründete Scheidungsklage ein. Nach Stellungnahme der Beklagten fand am 8. September 2022 eine Einigungsverhandlung statt, anlässlich welcher eine Teileinigung erzielt werden konnte.