In der angefochtenen Verfügung sei das Grundhonorar mit der gleichen Begründung wie in der Verfügung vom 29. September 2023 erneut auf Fr. 2'500.00 festgesetzt worden. Es seien Zuschläge von 20% für die Replik, 20% für die Stellungnahme zum Schlussvortrag und 20% für die Eingaben vom 15. April 2020, 5. Januar 2021 und 7. Juli 2021 berücksichtigt worden.