Im Weiteren sei ein Zuschlag für die zweite Rechtsschrift (Duplik [recte: Replik]) von 20% (Fr. 500.00), eine Erhöhung aufgrund des überdurchschnittlichen Aufwands (für die "Stellungnahmen zu den Verfügungen vom 17. März 2020 und 8. Dezember 2020 betr. Sistierung […] und vom 22. Juni 2020 betr. Überführung ins ordentliche Verfahren") von 20% (Fr. 500.00), ein Zuschlag für die schriftliche Stellungnahme zum Beweisergebnis von 20% (Fr. 500.00) sowie eine Auslagenpauschale von 3% zu berücksichtigen. Daraus ergebe sich eine Entschädigung von Fr. 4'437.20 (inkl. MwSt. in der Höhe von Fr. 317.24). -4-