1. Mit Eingabe vom 29. November 2019 machte B._____ (nachfolgend: Klägerin) beim Bezirksgericht Brugg eine Klage auf Volljährigenunterhalt gegen ihren Vater C._____ (nachfolgend: Beklagter) anhängig. Mit Verfügung vom 15. November 2022 bewilligte die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg der Klägerin die unentgeltliche Rechtspflege und setzte A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) als deren unentgeltliche Rechtsvertreterin ein. 2. 2.1. Die Beschwerdeführerin reichte der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg am 22. Mai 2023 eine Kostennote über den Betrag von Fr. 11'352.41 ein.