Gestützt auf den eingereichten Kaufvertrag vom 10. Oktober 2018 ist erstellt, dass die Parteien die bislang als einfache Gesellschaft gehaltene Liegenschaft ins Alleineigentum der Klägerin überschreiben liessen (vgl. Beilage 8 zur Eingabe der Klägerin vom 15. März 2021). Gleichzeitig wurde die einfache Gesellschaft liquidiert und der Beklagte erhielt von der Klägerin für seinen Anteil Fr. 10'000.00 ausbezahlt.