4.4.3. Liegenschaft In Bezug auf die bis zur Trennung gemeinsam bewohnte Liegenschaft in V._____ ist unbestritten bzw. gestützt auf den eingereichten Grundbuchauszug erstellt, dass diese am Stichtag im Alleineigentum der Klägerin stand (GA act. 158 und 205 ff.; Beilage 8 zur Eingabe der Klägerin vom 15. März 2021; vgl. Art. 937 Abs. 1 ZGB). Strittig ist indessen, welcher Gütermasse die Liegenschaft zuzuordnen ist und ob allenfalls ein Beteiligungsanspruch des Beklagten besteht.