Was Letztere anbelangt, ist aus den eingereichten Kontoauszügen ersichtlich, dass der Beklagte lediglich im April 2024 entsprechende Zahlungen an seinen Vertreter getätigt hat, was noch keine Ratenzahlung belegt. Zum geltend gemachten Privatkredit hat sich bereits das Obergericht mit Entscheid ZSU.2023.152 geäussert, worauf auch die Vorinstanz den Beklagten - 12 -