Urteil des Bundesgerichts 5A_647/2020 vom 16. Februar 2021 E. 2.5.3). Es liegt folglich in ihrem eigenen Interesse, ihre Haltung gegenüber ihrem Vater gründlich zu reflektieren und zu ergründen, ob das Bild, das sie sich von ihrem Vater gemacht haben, überhaupt (noch) zutrifft. 3. Unterhalt 3.1. Die Vorinstanz hat den Beklagten zur Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen von Fr. 850.00 pro Kind verpflichtet (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 5.7.2). Der Beklagte beantragt im Berufungsverfahren für den Fall, dass die Obhut bei der Klägerin verbleiben sollte, die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsbeiträge auf Fr. 600.00 pro Kind (vgl. Berufung Ziff. 3.2).