___, womit eine alternierende Obhut grundsätzlich umsetzbar wäre und kaum Auswirkungen auf das soziale Umfeld der Kinder zeitigen dürfte. Im Verlauf des vorliegenden Verfahrens hat sich zudem gezeigt, dass die Parteien – trotz unbestritten bestehender Spannungen – in Kinderbelangen durchaus kooperationsbereit sind, haben sie doch gemeinsam eine Mediation sowie eine Familienberatung unter Einbezug der Kinder durchlaufen.