Anders als dies bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Fall ist, handelt es sich bei der alternierenden Obhut nicht um den vom Gesetz vorgesehenen Regelfall. Das Gesetz verpflichtet das Gericht einzig, die Möglichkeit dieser Betreuungsform zu prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Dabei hat das Gericht eine sachverhaltsbasierte Prognose abzugeben und gestützt auf diese die zum Wohl des Kindes beste Obhuts- und Betreuungsregelung zu treffen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_800/2022 vom 28. März 2023). -7-