Er wird jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres der Teuerung angepasst, erstmals auf den 1. Januar 2025. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: neuer ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand November = Unterhaltsbeitrag ursprünglicher Indexstand per Ende März 2024 mit 107.1 Punkten Der Betrag ist auf ganze Franken zu runden. 6. Die ganze Erziehungsgutschrift gemäss Art. 52fbis AHVV wird der Mutter angerechnet. Sie orientiert die zuständige Ausgleichskasse direkt. 7. Die Parteien verzichten gegenseitig auf nacheheliche Unterhaltsbeiträge gemäss Art. 125 ZGB.