4. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter ab Rechtskraft des Scheidungsurteils an den Unterhalt der Kinder C._____ und D._____, monatlich im Voraus je einen Beitrag von Fr. 850.00 bis zur Volljährigkeit bzw. zum Abschluss der Erstausbildung, zuzüglich jeweilige Kinder- bzw. Ausbildungszulage zu bezahlen. Zurzeit bezieht die Mutter die Kinderzulagen. Art. 276 Abs. 3 und Art. 286 Abs. 3 ZGB bleiben vorbehalten. -3- 5. Der Unterhaltsbeitrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenprei-se des Bundesamtes für Statistik (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte) per Ende März 2024 mit 107.1 Punkten.