2. 2.1. Die elterliche Sorge über die Tochter C._____ (geb. tt.mm. 2010) und den Sohn D._____ (geb. tt.mm. 2012) wird beiden Eltern belassen. 2.2. Die Kinder stehen unter der Obhut der Mutter, bei der sie ihren Hauptwohnsitz haben.