Der Kläger hat den Beweis für die behauptete Vereinbarung damit nicht erbracht. Dementsprechend hat die Vorinstanz die Klage zu Recht abgewiesen und ist auch die Berufung des Klägers abzuweisen. 2. Der Kläger ersucht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren.