__ an D._____ vom 16. November 2021 (Klagebeilage 5) ist zwar zuletzt eine Provision von «vorab 2 %» für den Verkauf des Mehrfamilienhauses festgehalten, jedoch wird ebenfalls erwähnt, dass bei einem Verkauf des Mehrfamilienhauses und der beiden Wohnungen für mehr als Fr. 6'000'000.00 alles über diesem Betrag abzüglich der Steuern als Provision geschuldet sei. Insgesamt erscheinen die Aussagen von F._____ damit nicht schlüssig.