Provisionen von 1 % für den Kläger und von 2 % für die E._____ GmbH vereinbart worden. Auf Vorhalt der entsprechenden E-Mails bestätigte er zwar deren Inhalt bzw. dass darin keine Provision von 2 % festgehalten sei, erklärte den Widerspruch zu seinen Aussagen jedoch darauf nicht. Weiter - 10 -