Er habe gesagt, er sei mit Fr. 6'000'000.00 zufrieden und wenn sie Fr. 6'500'000.00 erhalten, könnten sie das [Darüberliegende] abzüglich der Steuern haben (act. 126 f.). Er habe gedacht, das Minimum sei Fr. 6'000'000.00, dann gebe es 2 % und den Rest darüber könnten sie haben. Der Kläger und F._____ seien immer zu zweit gekommen, um die Provision auszuhandeln. Für ihn sei klar gewesen, dass der Kläger mit F._____ zusammen sei. Wenn es schon eine «Überprovision» gebe, sei für ihn logisch, dass die beiden das untereinander aufteilen (act. 132). Über das 1 % für den Kläger sei nur diskutiert worden, als er es selbst habe verkaufen wollen. Danach sei es nur noch um die riesige Provision und