Es sei auch noch ein Thema gewesen, dass die Wohnungen zuerst hätten verkauft werden müssen (act. 117). Die Provision des Klägers habe nicht zur Debatte gestanden, sondern eher, ob sie die Liegenschaft für mehr verkaufen und alles, was über Fr. 4'000'000.00 sei, als Provision haben könnten. Das hätten sie aber nicht so gemacht. Das sei unrealistisch. Sie hätten nicht zu hoch gehen wollen, um nicht im Wucher zu landen. Beim Verkauf eines einzelnen Objekts seien 2 % geschuldet gewesen. Für den Kläger hätte sich nichts geändert, wenn die Liegenschaft nur für Fr. 4'000'000.00 verkauft worden wäre, denn sie hätten einfach den Prozentsatz des Verkaufspreises ausgemacht (act. 118).