auf ein Auto gezeigt und [zum Kläger] gesagt: «Du kannst eigentlich gleich diesen Karren haben» (act. 117). Er sei nach Hause gegangen und habe seinem Sohn gesagt, sie würden nur 2 % erhalten und müssten in Vorleistung gehen (act. 116). Auf Vorhalt der E-Mail-Korrespondenz mit D._____ vom 20. April 2022 (Klageantwortbeilage 2) sagte F._____ aus, dort stehe eine Provision von Fr. 400'000.00. Auf die Frage, ob dort stehe, dass er korrigierend eingreife und sage, es seien 2 % vereinbart, sagte er aus, er habe auf die vorherige E-Mail gar nicht reagiert.