1. 1.1. Die Beklagte (B._____ AG) bzw. deren Einzelzeichnungsberechtigter D._____ hat im Frühling 2021 den Verkauf von Liegenschaften in R._____ beabsichtigt und ist in diesem Zusammenhang mit dem Kläger in Kontakt gestanden. Der Kläger hat D._____ in der Folge die E._____ GmbH als Maklerin vorgestellt. Am 12. April 2021 und am 14. Oktober 2021 haben sich der Kläger, D._____ und F._____ der E._____ GmbH zu Gesprächen getroffen. Die E._____ GmbH hat darauf im Auftrag der Beklagten einen Käufer für das Mehrfamilienhaus der Beklagten in R._____ gefunden und dieses wurde im Dezember 2021 zum Preis von Fr. 4'300'000.00 verkauft.