2.4 Dem Berufungskläger sei die unentgeltliche Rechtspflege unter Beigebung der unterzeichneten Rechtsanwältin, Frau C._____, zu gewähren. 2.5 Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Berufungsbeklagten. 2.2. Mit Berufungsantwort vom 18. Juni 2024 beantragte die Beklagte die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlichem Mehrwertsteuerzuschlag zu Lasten des Klägers. 2.3. Mit Eingabe vom 13. November 2024 teilte die Rechtsvertretung des Klägers die Niederlegung des Mandats mit. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: