2.1 Die Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, die Vermittlungsprovision von 1% des erzielten Verkaufspreises für den Verkauf des Mehrfamilienhauses an der Q-Strasse in R._____, ausmachend CHF 43'000.00, zuzüglich 5% Zins seit dem 4. Mai 2022, zu bezahlen. 2.2 Die Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, dem Kläger die Betreibungskosten im Betrag von CHF 103.30 sowie den Kostenvorschuss für das Schlichtungsverfahren im Betrag von CHF 300.00 zu ersetzen. 2.3 In der Schuldbetreibung Nr. […] des Betreibungsamts T._____ sei der Rechtsvorschlag zu beseitigen.