1.3. Mit Urteil vom 19. Oktober 2023 erkannte das Bezirksgericht Aarau: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten bestehend aus der Entscheidgebühr für das Dispositiv von Fr. 2'910.00, den Kosten für die Begründung von Fr. 970.00, und die Kosten für die Beweisführung von Fr. 163.70, gesamthaft Fr. 4043.70, werden dem Kläger auferlegt. Diese werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 3'880.00 verrechnet, so dass der Kläger Fr. 163.70 nachzuzahlen hat.