2. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger die Betreibungskosten im Betrag von CHF 103.30 sowie den Kostenvorschuss für das Schlichtungsverfahren im Betrag von CHF 300.00 zu ersetzen. 3. In der Schuldbetreibung Nr. […] des Betreibungsamts T._____ sei der Rechtsvorschlag zu beseitigen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. 1.2. Die Beklagte beantragte mit Klageantwort vom 3. Januar 2023 die Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlichem Mehrwertsteuerzuschlag zu Lasten des Klägers.