" 1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 800.00 sowie die Auslagen von CHF 100.00 (Publikationskosten), d.h. total CHF 900.00 werden den Gesuchstellern je zur Hälfte im Betrag von CHF 450.00 auferlegt und mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'050.00 verrechnet, sodass der Gesuchsteller der Gesuchstellerin den Betrag von CHF 450.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen."