1. 1.1. Mit am 26. April 2023 überbrachter Eingabe stellten die Gesuchsteller beim Bezirksgericht Lenzburg ein gemeinsames Scheidungsbegehren und reichten eine am 16. März 2023 datierte und von beiden unterzeichnete Scheidungskonvention ein. 1.2. Mit Verfügung vom 28. August 2023 verpflichtete die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg den in Q._____ wohnhaften Gesuchsteller zur Bezeichnung eines schweizerischen Zustelldomizils sowie beide Gesuchsteller zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von je Fr. 1'050.00 und zur Einreichung diverser Unterlagen.