1. Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens ist die mit angefochtenem Urteil genehmigte Zusatzvereinbarung, in der sich die Parteien über die hälftige Teilung ihrer Ansprüche aus beruflicher Vorsorge einigten und beantragten, die Vorsorgeeinrichtung von A._____ (Klägerin) sei anzuweisen, von ihrem Freizügigkeitsguthaben den Betrag von Fr. 36'000.00 zuzüglich aufgelaufenem Zins seit 25. Januar 2023 auf das Freizügigkeitskonto von B._____ (Beklagter) zu überweisen.