- der Berufungsbeklagte: das Gericht wolle mit der Nicht-Genehmigung nur Geld machen, er wolle das Scheidungsverfahren nicht in die Länge ziehen, er werde die Schweiz verlassen, er werde der Berufungsklägerin den Betrag überweisen; - die Berufungsklägerin: wozu haben wir eine Scheidungsvereinbarung eingereicht, wenn diese dann nicht gelten soll