Das Protokoll der Vorinstanz sei hinsichtlich der Aussagen der Parteien mit Bezug auf die Ankündigung der Vorinstanz, wonach die Vorinstanz die Ziff. 6. der Scheidungsvereinbarung vom 23. Januar 2023 betreffend den Verzicht auf Teilung der Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge nicht genehmigen werde, zu ergänzen, wobei die Ergänzung folgende Aussagen enthalten muss, die die Parteien machten, bevor das Vergleichsgespräch begonnen hatte bzw. das Protokoll unterbrochen wurde und die sinngemäss folgendes enthielten: -4-