1. In Gutheissung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens wird die am tt.mm. 2018 in Kroatien, Brodsko-Posavskoj Zupaniji, Slavonski Brod geschlossene Ehe der Gesuchsteller gestützt auf Art. 111 ZGB geschieden. 2. Die Parteien haben am 23. Januar 2023 eine Vereinbarung sowie am 21. Juli 2023 eine Zusatzvereinbarung getroffen. Soweit diese Punkte betreffen, die der Offizialmaxime unterliegen, werden sie mit folgendem Wortlaut entsprechend der Vereinbarung der Parteien zum Urteil erhoben, soweit sie Punkte betreffen, die der richterlichen Genehmigung bedürfen, wird diese antragsgemäss erteilt. Die Vereinbarung lautet: