1. Die Parteien heirateten am tt.mm. 2018 in Slavonski Brod (Kroatien). 2. 2.1. Am 23. Januar 2023 reichten die Parteien beim Bezirksgericht Baden ein gemeinsames Scheidungsbegehren mit einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ein, worin sie insbesondere auf die Teilung ihrer Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge verzichteten.