23 [zu Rz. 35]) enthält die E-Mail auch keinen generischen Hinweis darauf, dass die HLKK-Anlage nicht funktioniere, was für sich allein schon keine genügende Mängelmitteilung darstellen würde. Die E-Mail enthält bloss den Hinweis, dass die Heizung noch nicht fertiggestellt bzw. noch nicht in Betrieb genommen worden sei, was aus inhaltlicher Sicht nicht für eine Mängelrüge genügt. Auch von einem Laien kann erwartet werden, dass er die noch nicht vollendeten Arbeiten konkret beschreibt, wobei er sich keiner technischen Sprache zu bedienen braucht.