Vielmehr wird ausgeführt, dass weitere Akontozahlungen gestoppt würden, weil die Klägerin ihren "vertraglichen Verpflichtungen nicht hinreichend nachgekommen" sei. Weiter geht es um Regiearbeiten der Klägerin, um die Stilllegung der Arbeiten, um die beantragte Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (alles 1. Absatz der E-Mail), um eine Konventionalstrafe (2. Absatz der E-Mail), um eine Fristansetzung zur Vollendung der Arbeiten (3. Absatz der E-Mail), um möglichen Schaden (Mehrkosten) zufolge Verzugs der Klägerin (4. Absatz der E-Mail), um die Androhung, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die Klägerin auch die Nachfrist bis zum 31. Mai 2019 zur Vollendung