Demnach ist die Vorinstanz im Umfang der Regiearbeiten für die Sanitäranlagen in der Höhe von Fr. 7'024.75 (Regenwasserleitung, WC / Dusche / Lavabo und PE-Leitungen; vgl. act. 8 und Klagebeilage 27) im Ergebnis zu Recht von einer Bestellungsänderung und gestützt darauf von einem zusätzlichen Vergütungsanspruch der Klägerin und dementsprechend von einer zusätzlichen Pfandsumme in der Höhe von Fr. 7'024.75 ausgegangen. Hinsichtlich der Bestellung und der Installation des Boiler-Provisori- ums im Umfang von Fr. 650.00 ist die Angelegenheit zur Vervollständigung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückzuweisen.